Gutschein-Aktion: Teilnahmebedingungen

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Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Aktion der AR Werk GmbH und Co. KG ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf der Aktion

Die Dauer der Aktion erstreckt sich vom 1. Januar 2021 bis zum 30.04.2021. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, an der Aktion teilzunehmen.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Kunden der AR Werk GmbH & Co. KG die natürliche Personen sind, Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist von der Erteilung eines Auftrags des Kunden und der Durchführung des Auftrags durch die AR Werk GmbH & Co. KG abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Die AR Werk GmbH & Co. KG behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zur oder Durchführung der Aktion, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion.

 

Teilnahme
Um am an der Aktion teilzunehmen, ist es notwendig innerhalb von einer Woche nach dem Datum der Auftragsbestätigung das unter www.arwerk.com/aktion angezeigte Teilnehmerformular auszufüllen und abzusenden. Hierbei ist neben dem Namen die dem Kunden zugeteilte Kundennummer und der individuelle Gutscheincode anzugeben. Der individuelle Gutscheincode findet sich auf der Auftragsbestätigung.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail, die an die von ihm angegebene E-Mailadresse versandt wird.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Pro Kunde nimmt nur eine übermittelte Anmeldung an der Aktion teil.

Die Teilnahme an der selbst Aktion ist kostenlos. Es fallen allerdings für den Kunden die Kosten an, die mit dem Auftrag selbst verbunden sind.

 

Aktionsvorteil, Benachrichtigung und Übergabe

Teilnahmeberechtigte Personen, die an der Aktion teilgenommen haben, erhalten nach Durchführung des Auftrags von der AR Werk GmbH & Co. KG eine Energiezentrale (Aktionsvorteil). Diese wird dem Kunden nach vollständiger Auftragsabwicklung am Leistungsort übergeben.

Ein Umtausch des Aktionsvorteils oder eine Barauszahlung des Wertes des Aktionsvorteils ist ausgeschlossen. Ebenso ist Anrechnung des Aktionsvorteils auf einen zwischen dem Kunden und der AR Werk GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag ausgeschlossen. Das bedeutet insbesondere, dass für den Fall, dass eine Energiezentrale bereits Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunden und der AR Werk GmbH & Co. KG sein sollte, sich nicht etwa der vereinbarte Preis verringert, sondern der Kunde eine zweite Energiezentrale erhält.

Eventuell für den Versand des Aktionsvorteils anfallende Kosten übernimmt die AR Werk GmbH & Co. KG. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für eine eventuelle Versteuerung ist der Kunde verantwortlich.

Eine Gewährleistung der AR Werk GmbH & Co. KG für den Aktionsvorteil ist ausgeschlossen.

Beendigung der Aktion

Die AR Werk GmbH & Co. KG behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme an der Aktion ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Kundennummer und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Eine ausführliche Datenschutzinformation finden die Teilnehmer hier (Link auf Datenschutz)

 

Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.